Deutsche Wehrmacht
Einleitung


Einleitung


Diese Aufnahmen entstanden in den Benelux-Ländern, Frankreich und in der Sowjetunion. Lange Zeit verstaubten diese Fotos in der hintersten Nische eines Dachbodens. Beim Auffinden entschloß ich mich, diese auf meiner Webseite zu veröffentlichen. Die Aufnahmen sollen keinesfalls die "Deutsche Wehrmacht" verherrlichen, sondern einfach nur das aufzeigen, was dieser Frontsoldat, der diese Fotos machte, damals gesehen hatte.

Die Farbfotos und Texte ganz unten stammen aus einem über 72 Jahre altem Album.



Die Deutsche Wehrmacht
Auszug aus dem "Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht vom 16. März 1936":
"Durch dieses wird die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt, die Stärke des Friedensheeres auf 12. Korpskommandos und 36 Divisionen festgesetzt. 

Wehrgesetz vom 21. März 1935
Abschnitt II gibt die Bestimmungen über die Wehrpflicht: 
Diese dauert vom vollendeten 18. bis zu dem auf die Vollendung des 45., in Ostpreußen des 55. Lebensjahres folgenden 31. März. - Alle Wehrpflichtigen haben sich im Falle einer Mobilmachung zur Verfügung der Wehr macht zu halten. Der Reichskriegsminister entscheidet über ihre Verwendung. - Die Belange der Wehrmacht gehen im Kriege allen anderen vor. - Im Kriege und bei besonderen Notständen ist der Reichskriegsminister ermächtigt, den Kreis für die Erfüllung der Wehrpflicht in Betracht kommenden Männer zu erweitern. 
Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst erfüllt. Dieser umfaßt: 
a) den aktiven Wehrdienst. In ihm stehen 
1. die Wehrpflichtigen während der Erfüllung der aktiven Dienstpflicht, 
2. die aktiven Offiziere und solche Unteroffiziere und Mannschaften, 
    die freiwillig länger dienen, 
3. die aktiven Wehrmachtsbeamten, 
4. die aus dem Beurlaubtenstand zu Übungen usw. einberufenen 
    Offiziere, Unteroffiziere und Wehrmachtsbeamten; 
b) den Wehrdienst im Beurlaubtenstande. In ihm stehen die Angehörigen 
    der Reserve, der Ersatzreserve und der Landwehr. Den Landsturm bilden
    die einberufenen Jahrgänge im Alter über 45 Lebensjahren. 
Die Dauer der aktiven Dienstpflicht wird vom Führer und Reichskanzler festgelegt. 
Nach der Verordnung vom 22.5.1935 sollte sie einheitlich ein Jahr betragen. Sie wurde aber durch den Erlaß vom 24.8.1936 im Hinblick auf die starken russischen Rüstungen auf zwei Jahre verlängert. (...)

Wehrunwürdig und damit ausgeschlossen von der Erfüllung der Wehrpflicht ist, wer mit Zuchthaus bestraft, nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte, den Maßregeln der Sicherung und Besserung unterworfen ist, durch militärgerichtliches Urteil die Wehrwürdigkeit verloren hat oder wegen staatsfeindlicher Betätigung gerichtlich bestraft wurde. Gewisse Ausnahmen kann der Reichskriegsminister zulassen. (...)

Arische Abstammung ist eine Voraussetzung für den aktiven Wehrdienst; über ausnahmsweise Zulassung entscheidet ein Prüfungsausschuß. Vorgesetzte können nur Personen arischer Abstammung werden. Die Dienstleistung der Nichtarier im Kriege bleibt besonderer Regelung vorbehalten". (...)

Besondere Eintrittsbestimmungen für das Heer. 
Tauglichkeitsbestimmungen
 
K a v a l l e r i e: Gewicht nicht über 65 kg. Größe möglichst von 1,60-1,72 m, schlankwüchsig. 
A r t i l l e r i e: kräftig, schlankwüchsig. 
P i o n i e r e: möglichst nicht unter 1,65 m, muskulär oder runde Körperform. 
N a c h r i c h t e n t r u p p e n: möglichst nicht farbenschwach. 
K r a f t f a h r t r u p p e n: gute Sehkraft, gutes Hörvermögen, Nasenatmung ungehindert. Nur ausnahmsweise Brillenträger und Farbenschwache. 



Links: Führer und Reichskriegsminister. Oberster Befehlshaber der Wehrmacht ist der Führer. Unter ihm befiehlt über Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe der Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber Generalfeldmarschall v.Blomberg. 

Rechts: Generaloberst Frhr. v. Fritsch. Dem Oberbefehlshaber des Heeres untersteht das in 3 Gruppen, 12 Korps und 36 Divisionen gegliederte Heer. Territorial ist dieses auf Wehrkreise verteilt. 


Generaloberst v. Seeckt. Der Schöpfer der in der Nachkriegszeit gebildeten Reichswehr wurde in Anerkennung seiner hervorragenden Verdienste als Chef des Infanterieregiments 67 mit der heutigen Wehrmacht aufs ehrenvollste verbunden.



Ehrung der Fahnen der alten Arme. Am 17. März 1935, dem Tag der Verkündung deutscher Wehrhoheit, ließ der Führer die Feldzeichen der alten Armee mit dem kriegskreuz schmücken. Im Herbst 1936 bekam das Heer die ersten der am 5. Oktober verliehenen eigenen Fahnen.




       
 

Inhalt


Einleitung

Ausbildung

Wehrmacht im Felde

Kriegszerstörungen

Kriegsgefangene

Ostfront & Bevölkerung

Bunker und Gräber 

Auszeichnungen

Kriegsberichte





Der Obersalzberg - Vergangenheit und Gegenwart eines Berges in Berchtesgaden



Relikte des III. Reiches



 

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