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Diese Aufnahmen entstanden in den
Benelux-Ländern, Frankreich und in der Sowjetunion. Lange Zeit
verstaubten diese Fotos in der hintersten Nische eines Dachbodens. Beim
Auffinden entschloß ich mich, diese auf meiner Webseite zu
veröffentlichen. Die Aufnahmen sollen keinesfalls die "Deutsche
Wehrmacht" verherrlichen, sondern einfach nur das aufzeigen, was
dieser Frontsoldat, der diese Fotos machte, damals gesehen hatte.
Die Farbfotos und Texte ganz unten stammen aus einem über 72 Jahre altem
Album.
Die Deutsche Wehrmacht
Auszug aus dem "Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht vom 16. März
1936":
"Durch dieses wird die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt, die
Stärke des Friedensheeres auf 12. Korpskommandos und 36 Divisionen
festgesetzt.
Wehrgesetz vom 21. März 1935
Abschnitt II gibt die Bestimmungen über die Wehrpflicht:
Diese dauert vom vollendeten 18. bis zu dem auf die Vollendung des 45., in
Ostpreußen des 55. Lebensjahres folgenden 31. März. - Alle
Wehrpflichtigen haben sich im Falle einer Mobilmachung zur Verfügung der
Wehr macht zu halten. Der Reichskriegsminister entscheidet über ihre
Verwendung. - Die Belange der Wehrmacht gehen im Kriege allen anderen vor.
- Im Kriege und bei besonderen Notständen ist der Reichskriegsminister
ermächtigt, den Kreis für die Erfüllung der Wehrpflicht in Betracht
kommenden Männer zu erweitern.
Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst erfüllt. Dieser umfaßt:
a) den aktiven Wehrdienst. In ihm stehen
1. die Wehrpflichtigen während der Erfüllung der aktiven
Dienstpflicht,
2. die aktiven Offiziere und solche Unteroffiziere und Mannschaften,
die freiwillig länger dienen,
3. die aktiven Wehrmachtsbeamten,
4. die aus dem Beurlaubtenstand zu Übungen usw. einberufenen
Offiziere, Unteroffiziere und Wehrmachtsbeamten;
b) den Wehrdienst im Beurlaubtenstande. In ihm stehen die
Angehörigen
der Reserve, der Ersatzreserve und der Landwehr. Den
Landsturm bilden
die einberufenen Jahrgänge im Alter über 45
Lebensjahren.
Die Dauer der aktiven Dienstpflicht wird vom Führer und Reichskanzler
festgelegt.
Nach der Verordnung vom 22.5.1935 sollte sie einheitlich ein Jahr
betragen. Sie wurde aber durch den Erlaß vom 24.8.1936 im Hinblick auf
die starken russischen Rüstungen auf zwei Jahre verlängert. (...)
Wehrunwürdig und damit ausgeschlossen von der Erfüllung der Wehrpflicht
ist, wer mit Zuchthaus bestraft, nicht im Besitz der bürgerlichen
Ehrenrechte, den Maßregeln der Sicherung und Besserung unterworfen ist,
durch militärgerichtliches Urteil die Wehrwürdigkeit verloren hat oder
wegen staatsfeindlicher Betätigung gerichtlich bestraft wurde. Gewisse
Ausnahmen kann der Reichskriegsminister zulassen. (...)
Arische Abstammung ist eine Voraussetzung für den aktiven Wehrdienst;
über ausnahmsweise Zulassung entscheidet ein Prüfungsausschuß.
Vorgesetzte können nur Personen arischer Abstammung werden. Die
Dienstleistung der Nichtarier im Kriege bleibt besonderer Regelung
vorbehalten". (...)
Besondere Eintrittsbestimmungen für das Heer.
Tauglichkeitsbestimmungen
K a v a l l e r i e: Gewicht nicht über 65 kg. Größe möglichst von
1,60-1,72 m, schlankwüchsig.
A r t i l l e r i e: kräftig, schlankwüchsig.
P i o n i e r e: möglichst nicht unter 1,65 m, muskulär oder runde
Körperform.
N a c h r i c h t e n t r u p p e n: möglichst nicht farbenschwach.
K r a f t f a h r t r u p p e n: gute Sehkraft, gutes Hörvermögen,
Nasenatmung ungehindert. Nur ausnahmsweise Brillenträger und
Farbenschwache.
Links: Führer und
Reichskriegsminister. Oberster Befehlshaber der Wehrmacht ist der Führer.
Unter ihm befiehlt über Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe der
Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber Generalfeldmarschall v.Blomberg.
Rechts: Generaloberst Frhr. v. Fritsch. Dem Oberbefehlshaber des Heeres
untersteht das in 3 Gruppen, 12 Korps und 36 Divisionen gegliederte Heer.
Territorial ist dieses auf Wehrkreise verteilt.
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Generaloberst v.
Seeckt. Der Schöpfer der in der Nachkriegszeit gebildeten
Reichswehr wurde in Anerkennung seiner hervorragenden Verdienste
als Chef des Infanterieregiments 67 mit der heutigen Wehrmacht
aufs ehrenvollste verbunden. |
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Ehrung der Fahnen
der alten Arme. Am 17. März 1935, dem Tag der Verkündung
deutscher Wehrhoheit, ließ der Führer die Feldzeichen der alten
Armee mit dem kriegskreuz schmücken. Im Herbst 1936 bekam das
Heer die ersten der am 5. Oktober verliehenen eigenen Fahnen. |

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